DACTE One
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrieren abbauen.

Diese Erklärung gilt für die Website dacteone.de und für den Weg in der App app.dacteone.de, über den ein Vertrag entsteht oder endet: Information, Registrierung, kostenloser Test, Kauf, Kündigung und Widerruf. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit Anlage 3.

Entwurf – Prüfung. Der Text ist noch nicht rechtlich geprüft. Insbesondere klärt unsere Kanzlei, ob und in welchem Umfang das BFSG für DACTE One gilt.

Die Dienstleistung.

Was DACTE One ist

DACTE One ist eine Software im Browser für Coaching, Training und Führung. Auf der Website informierst du dich über Werkzeuge, Leistungsstufen und Preise. In der App legst du ein Konto an, testest 14 Tage ohne Zahlungsmittel, buchst ein monatliches Abo und kündigst oder widerrufst es.

Heutiger Stand

Der öffentliche Test und der Kauf sind noch nicht freigeschaltet. Kündigung und Widerruf sind über die Links unten auf jeder Seite erreichbar.

Wie wir die Anforderungen erfüllen

Bedienbar,
wahrnehmbar, verständlich.

  1. 01

    Maßstab

    Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, wie sie die europäische Norm EN 301 549 vorsieht.

  2. 02

    Tastatur und Fokus

    Website und Vertragsweg lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Das Feld mit dem Fokus ist deutlich umrandet. Auf der Website führt ein Sprunglink direkt zum Inhalt.

  3. 03

    Formulare

    Alle Eingabefelder sind beschriftet. Fehlende Pflichtangaben meldet der Browser direkt am Feld; andere Fehler erscheinen als Text im Formular, nicht nur farbig. Kündigung und Widerruf haben einen eigenen Bestätigungsschritt und eine Eingangsbestätigung, die du drucken oder als Textdatei speichern kannst.

  4. 04

    Darstellung

    Texte haben ausreichende Kontraste. Die Seiten passen sich der Bildschirmbreite bis zum Smartphone an. Bilder haben Alternativtexte; reine Gestaltungsbilder werden von Screenreadern übersprungen. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, sieht keine Einblendeffekte.

Was noch
nicht geht.

Stand der Vereinbarkeit

Website und Vertragsweg sind nach unserer Prüfung teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Die folgenden Punkte sind bekannt.

Screenreader und Safari

Wir haben noch keinen vollständigen Durchgang mit Screenreadern (VoiceOver, NVDA) und keine Prüfung in Safari auf iPhone und iPad gemacht.

Systembrett auf der Startseite

Die beweglichen Figuren im Systembrett auf der Startseite lassen sich nur mit der Maus verschieben. Das Beispiel gehört nicht zum Vertragsweg; dieselben Informationen stehen als Text und Bild daneben.

PDF-Dokumente

PDF-Dateien aus der App, etwa Rechnungen und Ergebnisse, sind nicht für Screenreader ausgezeichnet. Eingangsbestätigungen zu Kündigung und Widerruf gibt es zusätzlich als Textdatei.

Arbeitswerkzeuge

Die Werkzeuge in der App, zum Beispiel Systembrett und Whiteboard, sind nicht Gegenstand dieser Erklärung. Dort ist die Bedienung teilweise auf Maus oder Touch ausgelegt.

Leichte Sprache

Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache bieten wir noch nicht an.

Wie wir
geprüft haben.

Selbstbewertung am 05.10.2026

Automatische Prüfung mit axe-core (Regeln für WCAG 2.1 A und AA) im Browser Chromium in Desktop- und Smartphone-Breite für alle Seiten der Website und die Seiten des Vertragswegs in der App, einschließlich Fehlermeldungen und Bestätigungsschritten. Dazu Bedienung nur mit der Tastatur für Registrierung, Anmeldung, Teststart und Kündigung. Eine automatische Prüfung findet nur einen Teil möglicher Barrieren.

Nächste Prüfung

Wir prüfen erneut, wenn sich Website oder Vertragsweg wesentlich ändern.

Barriere
gefunden?

Schreib uns

Wenn dir eine Barriere auffällt oder du Informationen in einer anderen Form brauchst, schreib an support@dacteone.de mit dem Betreff „Barrierefreiheit“. Hilfreich sind die Seite, das Gerät und was nicht funktioniert hat.

Per Post

DACTE Connect GmbH, Albert-Einstein-Ring 15, 14532 Kleinmachnow. Weitere Angaben stehen im Impressum.

Zuständige
Behörde.

Marktüberwachung

Wenn du meinst, dass DACTE One die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, E-Mail kontakt@mlbf-barrierefrei.de, Telefon +49 391 289 230 23, www.mlbf-barrierefrei.de.

Stand dieser Erklärung

Erstellt am 05.10.2026 als Entwurf.

Ansicht

Gestaltungsstudie; keine Aufnahme einer realen Veranstaltung.